Umsatzsteuer | Zur Besteuerung von Umsätzen mit Kunstgegenständen (BMF)
Das BMF hat sich mit den Änderungen im Bereich der Besteuerung von Umsätzen mit Kunstgegenständen und Sammlungsstücken durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) befasst ().
Hintergrund: Durch das AmtshilfeRLUmsG v. wurde der Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Umsätze mit Kunstgegenständen und Sammlungsstücken an die unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 103 MwStSystRL angepasst (vgl. § 12 Abs. 2 Nr. 12 und 13 UStG). Daneben wurde durch Art. 10 Nr. 12 AmtshilfeRLUmsG eine Regelung zur Ermittlung einer besonderen Bemessungsgrundlage in den Fällen differenzbesteuerter Umsätze mit Kunstgegenständen geschaffen (vgl. § 25a Abs. 3 Satz 2 UStG n.F., sog. „Pauschalmarge“). Die Änderungen sind am in Kraft getreten.
Hinweis: Den vollständigen Text des o.g. Schreibens finden Sie auf den Internetseiten des BMF. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
JAAAF-12408