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Online-Nachricht - Donnerstag, 27.11.2014

Körperschaftsteuer | Statistik zur Zinsschranke (Bundestag)

Die Bundesregierung hat sich zur Frage geäußert, wie viele Steuerpflichtige nach den bisher verfügbaren Daten der Bundesstatistik Körperschaftsteuer 2010 der Zinsschranke nach § 4h EStG i.V.m. § 8a KStG unterlagen und welche Erkenntnisse die Bundesregierung darüber hat, in welchem Umfang das mit der Einführung der Zinsschranke verfolgte Ziel einer Vermeidung von rein aus steuerlichen Aspekten motivierten Fremdfinanzierung erreicht wurde.

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister v. :

  • Eine Bundesstatistik für die Körperschaftsteuer 2010 liegt bislang noch nicht vor.

  • Nach der jährlichen Körperschaftsteuerstatistik 2010 wiesen 1.019 unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften einen Nettozinsaufwand von mehr als 3 Mio. Euro auf und haben damit die Freigrenze für die Anwendung des § 4h EStG überschritten.

  • Davon wiederum weisen 708 Körperschaften zum Ende des Wirtschaftsjahres 2010 einen Zinsvortrag auf, sind also von der Abzugsbeschränkung des § 4h EStG i. V. m. § 8a KStG betroffen.

  • Die Zinsschränke begrenzt den Zinsabzug von Betrieben in Abhängigkeit vom sog. EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen). Durch den Eigenkapitalvergleich im Rahmen der Zinsschranke wird auf eine angemessene Verteilung von Eigen- und Fremdkapital bei großen Konzernen hingewirkt.

  • Insofern geht die Bundesregierung – gestützt auch durch das o. g. Datenmaterial - davon aus, dass die Zinsschranke dazu beiträgt, dass steuerlich motivierte Fremdfinanzierungen eingeschränkt werden.

Quelle: BT-Drucks. 18/3215 v. 14.11.2014, Antwort auf die Frage 46 des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE.)
 

Fundstelle(n):
VAAAF-12281