Online-Nachricht - Mittwoch, 29.10.2014

Einkommensteuer | Ergänztes Schreiben zum Reisekostenrecht ab (BMF)

Das BMF hat ein neues Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab dem veröffentlicht. Das neue Schreiben ersetzt das bisherige Einführungsschreiben v. . Es regelt die steuerlichen Beurteilung von Reisekosten bei Arbeitnehmern ().

Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts v. wurden die bisherigen steuerlichen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht umgestaltet. Das nun veröffentlichte BMF-Schreiben enthält die Grundsätze, die bei der Anwendung der am in Kraft getretenen gesetzlichen Bestimmungen zur Beurteilung von Reisekosten der Arbeitnehmer gelten. Hinsichtlich der Beurteilung von Reisekosten als Betriebsausgaben hatte das BMF zuletzt einen Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht (s. NWB DokID: NWB AAAAE-68814). Die Veröffentlichung des endgültigen Schreibens steht noch aus.
Änderungen gegenüber dem Einführungsschreiben v. enthält das nun veröffentlichte Schreiben u.a. in folgenden Punkten:

  • Definition „erste Tätigkeitsstätte“

  • Fahrtkosten bei auswärtiger Tätigkeit, Sammelpunkt, weiträumiges Tätigkeitsgebiet

  • Ermittlung der Pauschalen, Dreimonatsfrist und Pauschalbesteuerung bei Verpflegungsmehraufwendungen

  • Bewertung und Besteuerungsverzicht bei üblichen Mahlzeiten

  • Doppelte Haushaltsführung

  • Unterkunftskosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit

Hinweis: Das neue Schreiben ist grds. mit Wirkung ab anzuwenden. Hinsichtlich der Regelungen in Rz. 65 (Mahlzeiten im Flugzeug, Schiff oder Zug) wird es von der Finanzverwaltung jedoch nicht beanstandet, wenn diese erst ab angewendet werden. Das wird aufgehoben und durch dieses BMF-Schreiben ersetzt. Änderungen sind in dem neuen Schreiben durch Fettdruck dargestellt. Den Text des neuen Schreibens finden Sie auf den Internetseiten des BMF. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online

Fundstelle(n):
NWB MAAAF-12138