Sozialversicherung | Neue Bemessungsgrenzen für 2015 (Bundesregierung)
Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind im vergangenen Jahr wieder gestiegen. Deshalb ändern sich 2015 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung. Das Kabinett hat nun eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht.
Rentenversicherung: Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt von 5.950 Euro im Monat (2014) auf 6.050 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt 2015 auf 5.200 Euro im Monat (2014: 5.000 Euro im Monat). In der knappschaftlichen Rentenversicherung werden folgende neue monatliche Beträge gelten: Beitragsbemessungsgrenze (West): 7.450 Euro im Monat, Beitragsbemessungsgrenze (Ost): 6.350 Euro im Monat. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2015 bundeseinheitlich auf 34.999 Euro im Jahr festgesetzt.
Krankenversicherung: Bundeseinheitlich wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung festgesetzt. Sie erhöht sich gegenüber 2014 (53.550 Euro) auf 54.900 Euro jährlich. Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 49.500 Euro im Jahr (2014: 48.600 Euro im Jahr).
Bezugsgröße in der Sozialversicherung: Die Bezugsgröße ist für viele Werte der Sozialversicherung wichtig. Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ist sie die Grundlage der Beitragsberechnung. Die Bezugsgröße 2015 beträgt 2.835 Euro pro Monat in den alten Bundesländern (2014: 2.765 Euro im Monat). In den neuen Bundesländern beträgt sie 2.415 Euro (2014: 2.345 Euro im Monat).
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Rechengröße |
West |
Ost |
---|---|---|
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2015 - allgemeine Rentenversicherung |
34.999 €/Jahr |
34.999 €/Jahr |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung |
2.835 €/Monat |
2.415 €/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung |
6.050 €/Monat |
5.200 €/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung |
7.450 €/Monat |
6.350 €/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung |
49.500 €/Jahr |
49.500 €/Jahr |
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Hinweis: Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Fundstelle(n):
LAAAF-12066