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Online-Nachricht - Freitag, 26.09.2014

Umsatzsteuer | Änderungen der Steuerschuldnerschaft zum (BMF)

Mit dem BMF-Schreiben werden die Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zum erläutert ()

Hintergrund: Mit Wirkung v. wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Lieferungen von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG) auf Lieferungen von Tablet-Computern und Spielekonsolen ergänzt. Außerdem wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen, Selen und Cermets erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG). Darüber hinaus wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG) und Gebäudereinigungsleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG) geändert, um die negativen Folgen der neueren BFH-Rechtsprechung in der Praxis zu vermeiden. Die bisherige Vereinfachungsregelung des Abschn. 13b.8 des UStAE ist mit Wirkung v. inhaltlich weitestgehend in § 13b Abs. 5 Satz 7 UStG aufgenommen und auf Bauleistungen sowie die Lieferung von Edelmetallen, unedlen Metallen, Selen und Cermets erweitert worden. Außerdem wurde mit dem neuen § 13b Abs. 5 Satz 9 UStG klargestellt, dass bei Lieferungen von in § 13b Abs. 2 Nr. 2, 7 und 9 bis 11 genannten Gegenständen, für die die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) vorliegen und der Unternehmer diese Regelung auch anwendet, der Leistungsempfänger nicht Steuerschuldner wird.

Quelle: BMF online

Hinweis: Das o.g. Schreiben umfasst 20 Seiten und steht auf den Internetseiten des BMF zur Ansicht und zum Download bereit. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Fundstelle(n):
JAAAF-11971