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Online-Nachricht - Donnerstag, 04.09.2014

Einkommensteuer | Steuerfreiheit von Stipendien nach § 3 Nr. 44 EStG (OFD)

Die OFD Frankfurt/M. hat zur steuerlichen Beurteilung einzelner Stipendien nach § 3 Nr. 44 EStG Stellung genommen ().

Hierzu führt die OFD u.a. weiter aus:

  • Das sog. Heisenbergprogramm ist nicht nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, da es einen für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag übersteigt (vgl. § 3 Nr. 44 Satz 3 Buchstabe a EStG ). Die Einnahmen sind den Einkünften aus freiberuflicher (wissenschaftlicher) Tätigkeit zuzurechnen.

  • Sog. Butenandt-Stipendien sind wie das Heisenbergprogramm zu behandeln, da sie diesem inhaltlich entsprechen.

  • Die Stipendien des Förderprogramms "Junges Kolleg"der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften sind steuerfrei nach § 3 Nr. 44 EStG.

  • Hinsichtlich der EXIST Gründerstipendien kommt eine Anwendung des § 3 Nr. 44 EStG nicht in Betracht. Denn Gründerstipendien bezwecken nicht, Forschung oder wissenschaftliche Ausbildung zu fördern, sondern sind darauf gerichtet, den Übergang von der wissenschaftlichen Ausbildung in den Markt zu ermöglichen.

Hinweis: Den vollständigen Text der Verfügung können Sie unter der NWB DokID: NWB DAAAE-72224 abrufen.
Quelle: NWB Datenbank
 

Fundstelle(n):
TAAAF-11878