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Online-Nachricht - Dienstag, 12.08.2014

Arbeitsrecht | Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit (Justiz NRW)

Für die Streitwertfestsetzung ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren aktuell ein Streitwertkatalog erstellt worden. Diese Übersicht versteht sich - vor dem Hintergrund der ausgeschlossenen Rechtsbeschwerde an das BAG - als Beitrag zur Vereinheitlichung und Vorhersehbarkeit der Streitwertfestsetzung. Der Streitwertkatalog folgt in dieser Intention den bereits für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit vorliegenden Katalogen.

Hintergrund: Der Streitwert ist erforderlich für die Berechnung der Gerichtskosten. Im Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht wird eine zweifache Gebühr erhoben (Nr. 8210 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz). Diese Gebühren können sich wiederum erheblich vermindern, wenn das Verfahren z.B. durch Anerkenntnis oder Zurücknahme der Klage oder Vergleich beendet wird. Dabei bemisst sich die Höhe der Gebühr jeweils nach dem Streitwert.
Hierzu führt das Justizministerium Nordrhein-Westfalen weiter aus:

  • Der Streitwertkatalog wurde von einer Kommission von Richterinnen und Richtern aus verschiedenen Bundesländern erstellt. Er erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Verbindlichkeit.

  • Mit den in diesem Katalog angegebenen Werten werden - soweit diese nicht auf gesetzlichen Bestimmungen beruhen - lediglich Empfehlungen ausgesprochen. Die verbindliche Festsetzung des im Einzelfall zutreffenden Streitwertes obliegt allein dem zuständigen Gericht.

Hinweis: Der Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit ist auf der Homepage des Justizministeriums NRW veröffentlicht.
Quelle: Justizministeriums NRW, Pressemitteilung v.
 

Fundstelle(n):
LAAAF-11778