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Online-Nachricht - Donnerstag, 02.07.2009

Krankenversicherung | Absenkung der Beitragssätze zum (BMG)

Der von Arbeitnehmern und Rentnern, Arbeitgebern und Rentenversicherung paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz ist zum von 14,6 auf 14,0 Prozentpunkte (ermäßigter Beitragssatz: von 14,0 auf 13,4 Prozent) gesunken.


Wird der von den Versicherten allein zu tragende Anteil von 0,9 Prozentpunkte hinzugerechnet, liegt der allgemeine Beitragssatz seit 1.Juli statt bei 15,5 bei 14,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens (ermäßigter Beitragssatz: 14,3 Prozent). Dies ist eine Maßnahme, die mit dem Konjunkturpaket II ("Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland") beschlossen worden ist.

Zum Ausgleich werden die Steuermittel an die gesetzliche Krankenversicherung erhöht. Seit wird der Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung versicherungsfremder Leistungen im Jahr 2009 um 3,2 Mrd. Euro und für 2010 um 6,3 Mrd. Euro erhöht. Der Bundeszuschuss steigt damit im Jahr 2009 auf 7,2 Mrd. Euro, in 2010 auf 11,8 Mrd. Euro und erreicht im Jahr 2012 den Wert von 14 Mrd. Euro.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit online

 

Fundstelle(n):
KAAAF-11748