Arbeitsrecht | Erstmals Mindestlohn in der Fleischindustrie (Bundesregierung)
Ab dem gibt es erstmals bundesweit für alle Beschäftigten der Fleischwirtschaft einen Mindestlohn. Er gilt auch für Betriebe und Beschäftigte, die nicht tariflich gebunden sind. Das Bundeskabinett hat die Verordnung des Arbeitsministeriums verabschiedet.
Hintergrund: Ab dem gilt flächendeckend für alle Branchen der gesetzliche Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Bis Ende 2016 sind auch Mindestlöhne unter 8,50 Euro erlaubt - doch nur da, wo allgemeinverbindliche Mindestlohn-Tarifverträge gelten. Spätestens 2017 muss auch in diesen Branchen mindestens 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden. Ab Januar 2018 gilt der von der Mindestlohnkommission festgesetzte allgemeine gesetzliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Der Fleischer-Mindestlohn beträgt ab dem bundesweit 7,75 Euro. Er steigt in vier Stufen auf 8,75 Euro bis Dezember 2016.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Mindeststundenlohn | |
ab |
7,75 Euro |
ab |
8,00 Euro |
ab |
8,60 Euro |
ab bis |
8,75 Euro |
In der Fleischindustrie sind in Deutschland etwa 81.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Der Mindestlohn gilt nun auch für diejenigen, die in Betrieben arbeiten, die nicht tariflich gebunden sind.
Die Fleischwirtschaft wurde zum als neunte Branche in den Katalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen. Damit kann der Anfang 2014 geschlossene Mindestlohntarifvertrag auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Branche erstreckt werden.
Ab August sind in 14 Branchen mit rund vier Millionen Beschäftigten Mindestlöhne bundesweit festgeschrieben. Die Tarifpartner haben sie ausgehandelt. Die Bundesregierung hat sie gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt.
Der Mindestlohn für die Fleischbranche wird auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Das trägt zu einem fairen Wettbewerb innerhalb Deutschlands und Europas bei.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v.
Hinweis: Eine Übersicht über die aktuell geltenden Mindestlöhne hat die Bundesregierung auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Fundstelle(n):
YAAAF-11726