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Online-Nachricht - Montag, 28.07.2014

Einkommensteuer | Wohnmobil kein gewillkürtes Betriebsvermögen (FG)

Ein Wohnmobil als Gegenstand, der gemischt privat und betrieblich bzw. unternehmerisch genutzt wird, kann nur dann gewillkürtes Betriebsvermögen sein bzw. umsatzsteuerlich dem unternehmerischen Bereich zugeordnet werden, wenn die betriebliche bzw. unternehmerische Nutzung nicht unwesentlich ist, d.h. nicht weniger als 10% beträgt ().

Hintergrund: Ein Wirtschaftsgut, das gemischt genutzt wird, kann nur dann (gewillkürtes) Betriebsvermögen sein bzw. dem unternehmerischen Bereich zugeordnet werden, wenn die betriebliche/unternehmerische Nutzung nicht weniger als 10 % beträgt (R 4.2 Abs. 1 EStR, § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG).
Sachverhalt: Streitig ist, ob ein Wohnmobil Betriebsvermögen war und ob die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Hierzu führte das Gericht weiter aus:

  • Das FA geht zutreffend davon aus, dass das streitbefangene Wohnmobil weder ertragssteuerlich Betriebsvermögen noch umsatzsteuerlich dem Beratungsunternehmen zugeordnet war.

  • Entgegen der Auffassung des Klägers sind vorgelegte gedruckte Aufstellungen über betriebliche Fahrten nicht geeignet, die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse zu belegen.

  • Bei einem Wohnmobil, dessen private Nutzung vornehmlich für Campingferien in den Urlaubszeiten erfolgt, können solche formlosen Aufzeichnungen aber allenfalls über einen gesamten Jahreszeitraum hinweg als repräsentativ angesehen werden.

  • Zudem sind die Angaben des Klägers zu den betrieblich bzw. unternehmerisch unternommenen Fahrten sowohl hinsichtlich der Zeiten, als auch hinsichtlich der zurückgelegten Strecken und der angegebenen Zwecke der Fahrten stark wechselnd. Offenbar wurden nach Beendigung der Fahrten keine zeitnahen Aufzeichnungen geführt, was zu widersprüchlichen Angaben führte.

  • Es ist unstreitig, dass die zunächst als gewerblich und unternehmerisch erklärte Wohnmobilvermietung dem privaten Bereich zuzuordnen ist.

  • In der Überführung des Wohnmobils aus dem vermeintlichen, tatsächlich jedoch nicht vorhandenen, Betriebsvermögen einer Wohnmobilvermietung in das Betriebsvermögen der EDV-Beratung kann nachträglich keine von Einlagewillen getragene Einlagehandlung aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen gemacht werden.

Quelle: NWB Datenbank
 

Fundstelle(n):
LAAAF-11713