Zwangsvollstreckung | Neue Formulare (Justiz NRW)
Aktuell haben sich drei Formulare im Bereich der Zwangsvollstreckung geändert. Die entsprechende Änderungsverordnung ist am in Kraft getreten. Die neuen bundeseinheitlich und verbindlich eingeführten Formulare sind an die aktuelle Rechtslage angepasst und auf der Grundlage von Praxiserfahrungen überarbeitet und weiterentwickelt worden.
Hierzu führt das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen weiter aus:
Geändert wurden
der Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung gemäß § 758a ZPO,
der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen und
der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen.
Unter anderem sind die Formulare an die Vorschriften für das SEPA-Zahlungsverfahren (Single Euro Payments Area) angepasst. Zudem ermöglicht die neue Verordnung eine flexiblere Antragstellung. So muss z.B. nicht mehr das komplette Formular für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eingereicht werden, sondern nur noch die Seiten, die Eintragungen enthalten. Auf die Einreichung eines solch verkürzten Antrags ist nun mit einem Kreuz auf der ersten Seite ("Ich drucke nur die ausgefüllten Seiten…") hinzuweisen. Auch sind nun Angaben in Freitextfeldern oder auf separaten Anlagen möglich.
Hinweis: Bis zum ist die Antragstellung auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit den alten Formularen noch zulässig. Anträge auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung können zulässig noch bis zum unter Verwendung der alten Formulare gestellt werden. Danach sind zwingend die neuen Formulare zu verwenden.
Anmerkung: Sämtliche Formulare für die Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung sind auf der Homepage des Justizministeriums NRW veröffentlicht.
Quelle: Justizministerium Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v.
Fundstelle(n):
JAAAF-11637