Finanzverwaltung | Information zur barrierefreien Nutzung von Steuerformularen (BMF)
Die wichtigsten Steuerformulare stehen im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung nunmehr auch für eine barrierefreie Nutzung zur Verfügung. Darauf weist aktuell das BMF hin.
Die wichtigsten Steuerformulare stehen im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung nunmehr auch für eine barrierefreie Nutzung zur Verfügung. Darauf weist aktuell das BMF hin.
Die wichtigsten Steuerformulare (Formulare zur Einkommensteuererklärung, Formulare für Nichtveranlagungsbescheinigungen, Formulare zur einheitlichen und gesonderten Feststellung sowie die Formulare zur gesonderten Feststellung und einige Formulare zur Lohnsteuer) sind ab sofort auch im barrierefreien Modus nutzbar.
Für Blinde und stark Sehbehinderte ist hierfür ein entsprechendes Bildschirmleseprogramm (sog. Screenreader) erforderlich und der barrierefreie Modus ist mit der Tastenkombination Alt und 9 zu aktivieren (siehe entsprechende Schaltfläche in der Symbolleiste im FMS). In Kürze werden auch weitere Steuerformulare barrierefrei nutzbar sein.
Quelle: Formularcenter des BMF online
Fundstelle(n):
WAAAF-11543