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Online-Nachricht - Montag, 26.05.2014

Investmentsteuer | Erneute Übergangsregelung zum ausländischen Investmentvermögen (BMF)

Das BMF hat Rz. 297 des Schreibens v. - IV C 1 - S 1980-1/08/10019 (BStBl I S. 931) - in der Fassung des /13/10001 :003 angepasst.

Das BMF hat Rz. 297 des NWB GAAAD-27741 - IV C 1 - S 1980-1/08/10019 (BStBl I S. 931) - in der Fassung des NWB IAAAE-36630 - IV C 1 - S 1980-1/13/10001 :003 angepasst.

Danach wird ein ausländisches Investmentvermögen im Sinne der Rz. 297 bis zum Ende des Geschäftsjahres, das nach dem endet, auch weiterhin als ausländisches Investmentvermögen eingestuft, wenn es die Besteuerungsgrundlagen veröffentlicht hat und auch weiterhin veröffentlicht oder dem BZSt eine entsprechende Mitteilung gemacht und später keine gegenteilige Mitteilung gemacht hat und die Anwendung des § 6 InvStG unabhängig von der Veröffentlichung ausgeschlossen ist.

Hinweis: Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online


 

Fundstelle(n):
GAAAF-11424