Gesetzgebung | Neuregelungen zum (Bundesregierung)
Das neue Punktesystem sorgt für mehr Verkehrssicherheit. Bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien wird der Energieausweis Pflicht. Für Schwangere gibt es neue Hilfsangebote. Gefahren für die Tiergesundheit sollen frühzeitig erkannt werden. Diese Neuregelungen treten am 1. Mai in Kraft.
Punktereform 2014: Anfang Mai tritt die größte Reform in der über 50-jährigen Geschichte der Flensburger Verkehrssünderkartei in Kraft. Punkte bekommt dann nur noch, wer die Verkehrssicherheit gefährdet. Dafür steigen die Bußgelder für leichtere Ordnungswidrigkeiten, etwa für Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone. Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Energieausweis wird Pflicht: Hausbesitzer und Bauherren müssen sich auf Veränderungen einstellen: Es wird jetzt Pflicht, bei Verkauf oder Vermietung von Wohnungen und Häusern den Energieausweis vorzulegen. Alte Heizkessel sind ab 2015 verboten. Für Neubauten gelten künftig strengere energetische Anforderungen. Die Novelle der Energieeinsparverordnung tritt zum in Kraft. Mehr Informationen finden Sie hier.
Mehr Hilfen für Schwangere und Regelung der vertraulichen Geburt: Die vertrauliche Geburt kann für Frauen in krisenhaften Ausnahmesituationen eine Alternative zur regulären, meldepflichtigen Geburt sein. Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ermöglicht es einer werdenden Mutter, ihr Kind sicher in einem Krankenhaus zur Welt zu bringen, ohne dort ihre Identität preiszugeben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Tierseuchen besser vorbeugen: Das neue Tiergesundheitsgesetz hat das Ziel, Tierseuchen besser vorzubeugen. Regelmäßige Untersuchungen (Monitoring) gewährleisten, dass mögliche Gefahren für die Tiergesundheit frühzeitig erkannt und behandelt werden. Zugleich erweitert es den Kreis derjenigen, die eine Tierseuche anzeigen müssen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Fundstelle(n):
KAAAF-11307