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Online-Nachricht - Dienstag, 08.04.2014

Rechnungslegung | Bekanntmachung des DRS 21 (DRSC)

Der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 21 Kapitalflussrechnung ist durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden. Hierauf weist der Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. hin.

Hinweis: Weitere Infos hierzu hat der DRSC auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: DRSC online


 

Fundstelle(n):
CAAAF-11207