Online-Nachricht - Dienstag, 08.04.2014
Rechnungslegung | Bekanntmachung des DRS 21 (DRSC)
Der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 21 Kapitalflussrechnung ist durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden. Hierauf weist der Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. hin.
Hinweis: Weitere Infos hierzu hat der DRSC auf seiner Homepage veröffentlicht.
Quelle: DRSC online
Fundstelle(n):
CAAAF-11207