Eigenheimrente | Wahl der Einmalbesteuerung und Aufgabe der Selbstnutzung (BMF)
Das BMF-Schreiben legt die Auffassung der Finanzverwaltung dar, wie die nachgelagerte Besteuerung in einem Fall vorzunehmen ist, in dem sich der Steuerpflichtige für die Einmalbesteuerung entscheidet und noch in demselben VZ die Selbstnutzung der geförderten Wohnung aufgegeben wird ().
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
Für den VZ erfolgt eine Besteuerung des Auflösungsbetrags nach § 92a Absatz 3 Satz 5 EStG gemäß § 22 Nummer 5 Satz 4 EStG.
Die Regelungen des § 22 Nummer 5 Satz 5 bis 6 EStG sind in diesem Fall nicht anzuwenden.
Der Mitteilungspflichtige hat - bezogen auf die Besteuerung des Wohnförderkontos des Steuerpflichtigen - für diesen VZ nur eine Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EStG mit dem Rechtsgrund 15 (§ 22 Nummer 5 Satz 4 i.V.m. § 92a Absatz 3 Satz 5 EStG) zu übermitteln.
Hinweis: Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
JAAAF-11099