Verzugszinsen | Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum (Bundesbank)
Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger. Hiernach vermindert sich der Basiszinssatz zum auf -0,63%.
Hintergrund: Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Hierzu wird weiter ausgeführt:
Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am beträgt 0,25%. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am um 0,25 Prozentpunkte gefallen (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2013 hat 0,50% betragen).
Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von -0,63% (zuvor -0,38%).
Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom bekannt gegeben.
Quelle: Deutsche Bundesbank online
Fundstelle(n):
SAAAF-10795