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Online-Nachricht - Dienstag, 17.12.2013

Sozialrecht | Beitragssatz in der Rentenversicherung (Bundestag)

Der Regierungsentwurf zum Beitragssatzgesetz 2014 sieht vor, dass die Beitragssätze in der allgemeinen und der knappschaftlichen Rentenversicherung auf dem derzeitigen Niveau bleiben und nicht gesenkt werden (BT-Drucks. 18/187).


Der Regierungsentwurf zum Beitragssatzgesetz 2014 sieht vor, dass die Beitragssätze in der allgemeinen und der knappschaftlichen Rentenversicherung auf dem derzeitigen Niveau bleiben und nicht gesenkt werden (BT-Drucks. 18/187).
Danach soll es bei einem Beitragssatz 

  • in der allgemeinen Rentenversicherung von 18,9 v.H.

  • und in der knappschaftlichen Rentenversicherung von 25,1 v.H.

für das Jahr 2014 bleiben.
Anmerkung: Durch das Verordnungsgebungsverfahren wären eigentlich Sätze von 18,3 Prozent (allgemeine Rentenversicherung) und 24,3 Prozent (knappschaftliche Rentenversicherung) festzusetzen. Die Regierung begründet die Beibehaltung der Sätze mit Planungssicherheit und der Gewährleistung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung.
Quelle: Bundestag online
 

Fundstelle(n):
PAAAF-10744