Kostenlose Broschüre | Verhinderung von Geldwäsche (Bankenverband)
Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet nicht nur Banken und Versicherungen, sondern auch Freiberufler, Gewerbetreibende und Unternehmen, die nicht zum Finanzsektor gehören, an der Verhinderung von Geldwäsche mitzuwirken. Der Bankenverband erklärt hierzu aktuell in einer Broschüre die Kernpunkte des Gesetzes und erläutert, worauf Unternehmen im Umgang mit ihren Kunden achten müssen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Hierzu führt der Bankenverband u.a. weiter aus:
Neben Finanzunternehmen wie Banken und Versicherungen gilt das Geldwäschegesetz u.a. auch für Rechtsanwälte, sofern sie ihre Mandanten bei bestimmten (Vermögens-)Geschäften begleiten (§ 2 Abs. 1 Nr. 7) und für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (Nr. 8.).
Wer die gesetzlichen Sorgfaltspflichten nicht ausreichend erfüllt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € belegt werden. Zudem kann eine eigene Strafbarkeit wegen Geldwäsche oder einer Beteiligung hieran in Betracht kommen.
Hinweis: Die Broschüre steht auf den Internetseiten des Bankenverbandes zur Ansicht und zum Download bereit.
Quelle: Bankenverband online
Fundstelle(n):
FAAAF-10688