Tabaksteuer | Mengenbeschränkungen für Zigaretten (BMF)
Ab dem sind nur noch 300 Zigaretten aus Polen, Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien steuerfrei.
Ab dem dürfen Privatpersonen für ihren eigenen Bedarf aus Polen, Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien statt der bisher möglichen 800 Zigaretten nur noch 300 Zigaretten nach Deutschland mitbringen. Wer mehr als die steuerfreien 300 Zigaretten dabei hat, muss für die darüber hinaus gehenden Mengen die fällige Tabaksteuer nachzahlen. Der Zoll stellt diese Zigaretten zudem sicher. Bei falschen Angaben über die tatsächliche Menge an mitgebrachten Zigaretten drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen.
Hintergrund ist eine Regelung im Tabaksteuergesetz, die auf europäisches Recht zurückgeht. Danach ist es möglich, die Anzahl der steuerfreien Zigaretten aus Ländern zu beschränken, die zum die EU-weiten Mindeststeuersätze nicht einhalten. Für das Erreichen dieser Voraussetzungen wurde diesen Ländern eine Übergangsfrist bis zum eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist beziehungsweise bei einem vorzeitigen Erreichen der Voraussetzungen können wieder 800 Zigaretten steuerfrei mitgebracht werden.
Quelle: zoll online, Pressemitteilung v.
Fundstelle(n):
RAAAF-10684