Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer; | Bescheinigung über bezogenes Insolvenzgeld bei Vorfinanzierung (§ 32b EStG)
Es ist beabsichtigt, bei nächster Gelegenheit in § 32b EStG klarzustellen, dass auch das Insolvenzgeld, das nach § 188 SGB III einem Dritten zusteht, dem AN zuzurechnen und die Bescheinigung dem AN auszustellen ist, der sein Arbeitsentgelt im Wege der Vorfinanzierung auf einen Dritten übertragen hat. Insoweit wird die in der , S 2295 - 79 - StH 214 vertretene Auffassung gesetzlich abgesichert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat diesem Vorhaben zugestimmt. Einzelheiten zur Bescheinigung über bezogenes Insolvenzgeld für Zwecke des Progressionsvorbehalts nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und Abs. 3 EStG bei einer Vorfinanzierung gem. § 188 Abs. 4 SGB III enthält die , S 2295 - 79 - StH 214.