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Online-Nachricht - Freitag, 19.06.2009

BürgerEntlastG | Ist-Besteuerung

Der Bundestag stimmte heute () in 2./3. Lesung dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung zu. Neben der verbesserten Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sollen auch die Unternehmen weiter entlastet werden. So wird u. a. die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) bundeseinheitlich geregelt.

Der Bundestag stimmte heute () in 2./3. Lesung dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung zu. Neben der verbesserten Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sollen auch die Unternehmen weiter entlastet werden. So wird u. a. die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) bundeseinheitlich geregelt:

Während derzeit in den alten Bundesländern eine Umsatzgrenze von 250.000 € gilt, beträgt die Grenze in den neuen Bundesländern befristet bis zum 500.000 €. Nun gilt ab die Umsatzgrenze von 500.000 € bundeseinheitlich für alle Unternehmen – jedoch befristet bis zum .

Anders als bei der Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung) muss bei der Ist-Besteuerung die Steuer erst dann an das Finanzamt abgeführt werden, wenn der Kunde tatsächlich gezahlt hat. Die Vorsteuer kann sich der Unternehmer auch in Zukunft bei Leistungsbezug und Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG unabhängig von der Bezahlung sofort vom Finanzamt erstatten lassen. Dies schafft Liquiditätsvorteile insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Die Anhebung der Umsatzgrenze führt zu einmaligen Mindereinnahmen von 1,7 Mrd € im Jahr 2009; zusätzlich entfallen ab 2010 Mehreinnahmen von 250 Mio € aus dem geplanten Wegfall der Sonderregelung für die neuen Bundesländer.

 

Fundstelle(n):
DAAAF-10667

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