Umsatzsteuer | Differenzbesteuerung im Münz- und Briefmarkenhandel (BMF)
Das BMF hat zur Anwendung der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) durch Unternehmer des Münz- und Briefmarkenhandels Stellung genommen. Für zum vorhandene Warenbestände weist das BMF insoweit auf ein vereinfachtes Verfahren hin ().
Hintergrund: Die Unternehmer des Münz- und Briefmarkenhandels haben in der Vergangenheit vielfach gemäß § 25a Abs. 8 UStG auf die Anwendung der Differenzbesteuerung verzichtet und auf ihre Umsätze die allgemeinen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes angewendet. Vor dem Hintergrund der Änderungen des Umsatzsteuergesetzes im Bereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Sammlungsstücke (Art. 10 Nr. 5 des AmtshilfeRLUmsG) beabsichtigen viele Unternehmer, ab dem verstärkt die Differenzbesteuerung anzuwenden. Dieser Übergang ist sowohl hinsichtlich der Frage, welche Gegenstände die Voraussetzungen des § 25a Abs. 1 Nr. 2 UStG erfüllen, als auch hinsichtlich der Ermittlung des Einkaufspreises mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Für Unternehmer, deren Haupttätigkeit im Handel mit Münzen oder Briefmarken oder deren öffentlicher Versteigerung besteht, wird es von Seiten der Finanzverwaltung daher nicht beanstandet, wenn für zum vorhandene Warenbestände ein vereinfachtes Verfahren angewandt wird.
Hinweis: Wie genau das vereinfachte Verfahren von statten geht, erläutert das BMF in seinem o.g. Schreiben. Den Text des Schreibens finden Sie auf den Internetseiten des BMF. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
WAAAF-10652