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Online-Nachricht - Freitag, 29.11.2013

Einkommensteuer | Stichtag 15. Dezember beachten (Bankenverband)

Sparer und Anleger mit Wertpapierdepots bei mehreren Banken müssen aufpassen. Nur bis zum Stichtag 15. Dezember können sie gegenüber ihrer inländischen Depotbank beantragen, dass diese für das ablaufende Kalenderjahr eine sogenannte Verlustbescheinigung über nicht ausgeglichene Verluste ausstellt.

Hintergrund: Seit dem unterliegen realisierte Kursgewinne aus Aktienverkäufen, sofern die Papiere nach 2008 erworben wurden, grds. der Abgeltungsteuer. Allerdings können seitdem auch Veräußerungsverluste aus Aktiengeschäften regelmäßig mit entsprechenden Veräußerungsgewinnen steuerlich verrechnet werden. Diese Verrechnung nehmen die Banken für ihre Kunden automatisch vor. Die Kreditinstitute führen dafür spezielle „Verlustverrechnungstöpfe“ für jeden Bankkunden.
Hierzu führt der Bankenverband weiter aus:

  • Doch Sparer und Anleger mit Wertpapierdepots bei mehreren Banken müssen aufpassen. Sie können Verluste aus Wertpapiergeschäften des Depots bei Bank A mit entsprechenden Gewinnen aus ihrem Depot bei Bank B nur im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung verrechnen.

  • Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer wird dann erstattet. Dafür ist es jedoch nötig, dem Finanzamt eine Verlustbescheinigung von Bank A vorzulegen. Diese Verlustbescheinigung muss (für den Veranlagungszeitraum 2013) bis spätestens bei der Bank beantragt werden, d.h. der Antrag muss bis zu diesem Datum bei der Bank eingegangen sein. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich.

  • Ob sich die Beantragung einer Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember lohnt, sollten Anleger im Zweifel mit ihrem Steuerberater besprechen.

Quelle: Bankenverband online


 

Fundstelle(n):
BAAAF-10646