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Online-Nachricht - Montag, 04.11.2013

Umsatzsteuer | Labordiagnostische Typisierungsleistungen können steuerfrei sein (BMF)

Von der Umsatzsteuer befreit sind auch labordiagnostische Typisierungsleistungen von durch zugelassene Spenderdateien beauftragte Labore. In Abschn. 4.14.5 Abs. 7 UStAE wird nach Satz 5 ein neuer Satz 6 angefügt ().

  Hintergrund: Nach Abschn. 4.14.5 Abs. 7 Satz 4 und 5 UStAE sind labordiagnostische Typisierungsleistungen, die im Rahmen der Vorbereitung einer Stammzellentransplantation zur Suche nach einem geeigneten Spender für die Behandlung einer lebensbedrohlich erkrankten Person durch Einrichtungen erbracht werden, die durch das Zentrale Knochenmarkspender-Register Deutschland beauftragt werden, gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. bb UStG umsatzsteuerfrei.
Hierzu führt das BMF weiter aus: Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird in Abschn. 4.14.5 Abs. 7 UStAE nach Satz 5 folgender neuer Satz 6 angefügt:

  • „Die vertragliche Regelung zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Zentralen Knochenmarkspender-Register Deutschland schließt auch labordiagnostische Typisierungsleistungen von durch zugelassene Spenderdateien beauftragte Labore mit ein.“

Hinweis: Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Für Umsätze, die vor dem erbracht werden, wird es nicht beanstandet, wenn der Unternehmer seine Leistungen abweichend von Abschn. 4.14.5 Abs. 7 Satz 6 UStAE umsatzsteuerpflichtig behandelt.. Den Text des neuen Schreibens finden Sie auf den Internetseiten des BMF. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online
 

 


 

Fundstelle(n):
EAAAF-10512