Deutschland/USA | Abkommen gegen Steuerhinterziehung (Bundesregierung)
Deutschland und die USA haben ein Abkommen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung unterzeichnet. Beide Staaten verpflichten sich darin zum gegenseitigen automatischen Informationsaustausch. Mit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten ist es ist am in Kraft getreten.
Hierzu führt die Bundesregierung weiter aus:
Das Steuerabkommen steht im Zusammenhang mit dem US-amerikanischen Steuergesetz "Foreign Account Tax Compliance Act" (FATCA). Danach müssen ausländische Finanzinstitute ab 2014 die Kontodaten ihrer US-Kunden an die US-Steuerbehörden melden. Andernfalls müssten sie eine Quellensteuer auf Erträge aus US-Anlagen zahlen.
Deutschland wird erstmals bis zum Daten für das Jahr 2013 von US-Bürgern und US-Gesellschaften melden. Im Gegenzug verpflichten sich die USA, den Partnerstaaten steuerlich relevante Informationen zur Verfügung zu stellen.
Anmerkung: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA hatten im Februar 2012 vereinbart, ihre Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter auszubauen. Die fünf Staaten und die USA hatten dazu ein Musterabkommen erarbeitet. Es entspricht im Wesentlichen dem deutsch-amerikanischen Abkommen. Aber auch Staaten, wie zum Beispiel Luxemburg, die Schweiz oder Singapur schließen Abkommen mit den USA. Die FATCA-Quellensteuer würde die Banken ansonsten faktisch vom amerikanischen Markt ausschließen. Anfang September haben sich die G20 bei ihrem Gipfeltreffen in Sankt Petersburg auf den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen als neuen internationalen Standard verständigt.
Quelle: Bundesregierung online
Fundstelle(n):
GAAAF-10452