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Online-Nachricht - Freitag, 11.10.2013

Wohnungsbauprämie | Bekanntmachung des Vordruckmusters ab (BMF)

Das BMF hat das Vordruckmusters für die Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab veröffentlicht ().

Hintergrund: Nach § 4a Abs. 2 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung v. (BGBl I S. 2678), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 v. 5.4,2011 (BGBl I S. 554), ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zur Auszahlung anzumelden (Wohnungsbauprämien-Anmeldung).
Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Das Vordruckmuster ab dem wird hiermit bekannt gemacht.

  • Der Vordruck der Wohnungsbauprämien-Anmeldung ab dem kann maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge wie im amtlich vorgeschriebenen Vordruck enthält.

  • Übersteigt der ursprünglich angemeldete Betrag den berichtigten Betrag oder übersteigen die geleisteten Rückforderungsbeträge die anzumeldende Prämie, so ist der Rotbetrag unverzüglich an die Bundeskasse Trier, Dienstsitz Kiel (BIC: MARKDEF1200, IBAN: DE18 2000 0000 0020 0010 66) zu zahlen.

  • Das (BStBl I S. 786) wird mit Wirkung ab ersetzt.

Hinweis: Den Text des o.g. Schreibens finden Sie auf den Internetseiten des BMF. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online

 

Fundstelle(n):
LAAAF-10407