Suchen
Online-Nachricht - Donnerstag, 10.10.2013

Einkommensteuer | Tipps zur Prüfung von Steuerbescheiden (BdSt)

Viele Steuerbescheide sind fehlerhaft. Diese Meldung hat viele Steuerzahler aufgeschreckt. Damit keine Steuern verschenkt werden, sollten Steuerbescheide genauestens auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden. Werden Fehler festgestellt, dann kann im Wege des Einspruchs eine Korrektur beantragt werden. Tipps zur Prüfung von Steuerbescheiden hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) aktuell zusammengestellt.

Hintergrund: Bei der Überprüfung der Steuerbescheide geht es neben der Prüfung der formalen Anforderungen an den Bescheid (Name und Anschrift des Steuerzahlers usw.) vor allem darum festzustellen, ob im Steuerbescheid Fehler enthalten sind und ob das Finanzamt von den Angaben in der Steuererklärung abgewichen ist. Steuerzahler, die sich beraten lassen, müssen daran denken, den Steuerbescheid umgehend dem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein zur Prüfung vorzulegen.
Hierzu führt der BdSt u.a. aus:

  • Rund sechs Stunden Zeit investieren Arbeitnehmer für das Anfertigen ihrer Einkommensteuererklärung. Oft lohnt sich diese Mühe, denn Arbeitnehmer erhalten im Durchschnitt eine Einkommensteuererstattung von rund 860 Euro pro Jahr.

  • Für das Nachbereiten und Archivieren des Steuerbescheides wenden die meisten Steuerzahler hingegen gerade einmal 10 Minuten auf. Dabei kann es sich lohnen, den Steuerbescheid sorgfältig durchzusehen, denn im Regelfall kann ein Fehler oder ein Versehen nur korrigiert werden, wenn rechtzeitig Einspruch gegen den Bescheid eingelegt wird.

  • Im Rahmen des Einspruches können z.B. fehlende Belege für Aufwendungen nachgereicht oder bei der Steuererklärung vergessene Angaben nachgeholt werden. Zudem können eventuelle Fehler der Finanzverwaltung moniert werden.

  • Der Steuerzahler hat einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheides Zeit, um Einspruch einzulegen. Danach ist eine Änderung oder Korrektur des Bescheides nur noch in wenigen Fällen möglich. Darum sollte der Steuerbescheid sorgfältig geprüft werden, bevor man an die Steuerfestsetzung gebunden ist.

Hinweis: Die Tipps zur Prüfung von Steuerbescheiden finden Sie auf den Internetseiten des Bundes der Steuerzahler.
Quelle: BdSt online
 

Fundstelle(n):
QAAAF-10398