Einkommensteuer | Musterverfahren gegen Doppelbesteuerung bei Renten (BdSt)
Ob und wie Kapitalabfindungen aus einem berufsständischen Versorgungswerk der Einkommensteuer unterliegen, wird am beim Bundesfinanzhof verhandelt. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt das mit Spannung erwartete Verfahren als Musterverfahren. Das Verfahren dürfte nicht nur Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Berufsgruppen interessieren, die Zahlungen aus einem Versorgungswerk erhalten, sondern auch andere Rentenbezieher, so der BdSt in einer aktuellen Pressemitteilung.
Hintergrund: Durch das Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung der Alterseinkünfte umfassend reformiert. Die Neuregelung ist am in Kraft getreten. Kernstück der Neuregelung ist der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Dabei sieht die Neuregelung in der Übergangszeit eine Staffelung der der Steuer unterliegenden Leistungen vor, die von 50% für 2005 bis zu 100% im Jahr 2040 reicht. Hiernach gehören zu den in § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG bezeichneten Einkünften auch Leibrenten und „andere Leistungen“, die u.a. aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, den landwirtschaftlichen Alterskassen und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen erbracht werden (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG).
Hierzu führt der BdSt weiter aus:
Im Rahmen des Verfahrens soll auch geklärt werden, ob durch die sogenannte nachgelagerte Besteuerung eine Doppelbesteuerung vorliegt. Der Kläger hatte die Beiträge zum Versorgungswerk nämlich zum Teil aus bereits versteuerten Einnahmen geleistet. Daher ist das Verfahren für viele Steuerzahler von hoher Wichtigkeit. Auch der Bundesfinanzhof selbst misst dem Verfahren eine besondere Bedeutung zu.
Im Fall hatte der Kläger im Jahr 2009 eine Kapitalabfindung aus dem Versorgungswerk der Apotheker erhalten. Umstritten ist, ob eine solche Zahlung der Besteuerung unterliegt und ob ggf. die sogenannte Fünftel-Regelung zur Anwendung kommt. Das Finanzgericht Düsseldorf (Az. NWB AAAAE-11040) hatte die Klage abgewiesen, jedoch die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen NWB LAAAE-05612 anhängig.
Quelle: BdSt online
Hinweis: In der NWB Datenbank finden Sie unter der DokID: NWB ZAAAE-11331 einen entsprechenden Mustereinspruch zu dem o.g. Verfahren.
Fundstelle(n):
UAAAF-10310