Umsatzsteuer | Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität (BMF)
Das BMF hat das Vordruckmuster für den Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität (Vordruckmuster USt 1 TH) bekannt gegeben ().
Das BMF hat das Vordruckmuster für den Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität (Vordruckmuster USt 1 TH) bekannt gegeben ().
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
Es ist davon auszugehen, dass ein Unternehmer Wiederverkäufer von Erdgas oder Elektrizität ist, wenn er einen im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültigen Nachweis des nach den abgabenrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung seiner Umsätze zuständigen Finanzamts im Original oder in Kopie vorlegt. Für diesen Nachweis durch die Finanzämter wird das Vordruckmuster USt 1 TH - Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität - eingeführt.
Verwendet bei der Lieferung von Erdgas der Leistungsempfänger einen Nachweis nach dem Vordruckmuster USt 1 TH, ist er Steuerschuldner, auch wenn er im Zeitpunkt der Lieferung tatsächlich kein Wiederverkäufer von Erdgas im Sinne des § 3g UStG ist; dies gilt nicht, wenn der Leistungsempfänger einen gefälschten Nachweis nach dem Vordruckmuster USt 1 TH verwendet hat und der Vertragspartner hiervon Kenntnis hatte. Bei der Lieferung von Elektrizität gilt dies entsprechend für die Verwendung eines Nachweises nach dem Vordruckmuster USt 1 TH durch den leistenden Unternehmer und/oder den Leistungsempfänger.
Quelle: BMF online
Hinweis: Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Anmerkung: Zum Begriff des Wiederverkäufers von Erdgas oder Elektrizität im Sinne des § 3g Abs. 1 UStG vgl. Abschnitt 3g.1 Abs. 2 und 3UStAE, aktualisiert mit vgl. hierzu unsere News v. 20.9.2013.
Fundstelle(n):
TAAAF-10306