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Online-Nachricht - Montag, 29.07.2013

PartGmbB | Die aus Sicht des WP/vBP wichtigsten Fragen und Antworten (WPK)

Am ist das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) in Kraft getreten. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat auf ihren Internetseiten unter der Rubrik "Service Center - PartGmbB - Wichtigste Fragen und Antworten" die aus Sicht des WP/vBP wichtigsten Fragen und Antworten zur PartGmbB zusammengestellt.

Hintergrund: Seit dem ist das "Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer" in Kraft (im Folgenden: PartGmbB-G). Damit wird es den genannten Berufsgruppen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in einer Partnerschaftsgesellschaft die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken.
Hierzu führt die WPK weiter aus:

  • Die WPK hat die aus Sicht der WP/vBP derzeit wichtigsten Fragen zusammengestellt und versucht, diese zu beantworten. Neben allgemeinen Fragen und Antworten (I.) wird im Weiteren zwischen der sog. einfachen PartGmbB (II.) und der als WPG/BPG anerkannten PartGmbB (III.) differenziert.

  • Dies liegt daran, dass sich für gleiche Fragen zum Teil unterschiedliche Antworten oder zumindest Begründungen ergeben. Unter Sonstiges (IV.) werden weitere Fragen gestellt und beantwortet.

  • Noch liegen nicht für alle Fragen eindeutige Antworten vor. Auch sind die Fragen selbst nicht abschließend. Bei neu auftretenden Fragen oder neueren Erkenntnissen wird der Beitrag daher zu ergänzen sein.

  • Die PartGmbB ist erwägenswert, wenn die Partner WP, vBP und/oder StB sind, insoweit ergeben sich keine bedeutenden Nachteile aus der Versicherungspflicht. Allerdings dürfte bei Beteiligung von Partnern mit Rechtsanwaltszulassung die Rechtsform für kleinere Einheiten wegen der möglichweise erheblichen finanziellen Belastung durch die Berufshaftpflichtversicherung eher unattraktiver werden.

Quelle: WPK online


 

Fundstelle(n):
JAAAF-10062