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Online-Nachricht - Montag, 15.07.2013

Einkommensteuer | Maklerkosten können Werbungskosten bei Vermietungseinkünften sein (FG)

Maklerkosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Hauses anfallen, können Werbungskosten bei Vermietungseinkünften sein, die der Steuerpflichtige aus anderen Objekten erzielt. Das folgt aus einer aktuellen Entscheidung des 10. Senats des Finanzgerichts Münster (wir hatten hierrüber bereits berichtet). Nach Aussage des Finanzgerichts ist in diesem Verfahren nun Revision beim BFH eingelegt worden (; Revision anhängig).

Sachverhalt: Im Streitfall hatte der Kläger die Finanzierung von ihm vermieteter Wohn- und Geschäftshäuser über eine Grundschuld auf dem veräußerten Grundstück abgesichert. Im Vertrag war vereinbart, dass der Kaufpreis teilweise zur Tilgung von Darlehen, die der Finanzierung der Vermietungsobjekte dienten, verwendet und daher direkt an die finanzierenden Banken überwiesen werden sollte. In Höhe dieses Anteils sah das Gericht den damit zusammenhängenden Teil der Maklerkosten als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften an und gab der Klage statt (siehe hierzu NWB Nachricht v. 1.7.2013).

Hinweis: Die Revision ist beim BFH unter dem Aktenzeichen IX R 22/13 anhängig. In geeigneten Fällen können Sie sich auf dieses Aktenzeichen berufen. Entsprechende Einspruchsverfahren ruhen dann gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.

Quellen: NWB Datenbank und FG Münster, Newsletter 07/2013


 

Fundstelle(n):
LAAAF-10005