Einkommensteuer | Verlust aus gewerblicher Autovermietung (FG)
Verluste aus der Vermietung eines Luxus-Sportwagens sind steuerlich nicht abzugsfähig ().
Sachverhalt: Der Kläger ist Mitarbeiter einer Autowaschanlage. In seiner Einkommensteuererklärung erklärte er neben seinen nichtselbständigen Einkünften einen durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelten Verlust bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb in Höhe von rund 65.780 €. Der Verlust resultierte aus einer Mitte des Jahres 2006 angemeldeten gewerblichen Vermietung eines Porsche 911 an Selbstfahrer. Das Finanzamt vermutete eine Privatnutzung des PKW und lehnte die Berücksichtigung des geltend gemachten Verlustes ab. Hiergegen wandte der Kläger ein, schon aufgrund seiner Leibesfülle und seines Gewichts von 220 kg sei eine Selbstnutzung des Autos ausgeschlossen. Mit seinem Vermietungsbetrieb habe er eine Marktlücke schließen wollen, denn vergleichbare Angebote habe es trotz hoher Nachfrage nicht gegeben.
Dem folgten die Richter des FG nicht:
Das Finanzamt hat die bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb geltend gemachten Verluste aus gewerblicher Autovermietung zu Recht nicht berücksichtigt, weil das Tatbestandsmerkmal der Gewinnerzielungsabsicht im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG zu verneinen ist. Die Autovermietung an Selbstfahrer stellt keinen Gewerbebetrieb, sondern eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei dar.
Der Sportwagen könnte zudem auch von der Lebensgefährtin des Klägers für private Fahrten verwendet worden sein, zumal ein anderes vergleichbares Fahrzeug nicht zur Verfügung stand.
Das Konzept für den zwischenzeitlich eingestellten Verlustbetrieb war von Anfang an nicht erfolgversprechend, weil Mieteinnahmen nur unregelmäßig flossen und die Gefahr bestand, dass die Mieter den Wagen auf ihren Spritztouren stark verschleißen.
Quelle: u.a. FG Berlin Brandenburg, Pressemitteilung v.
Fundstelle(n):
GAAAF-09928