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Online-Nachricht - Donnerstag, 27.06.2013

Einkommensteuer | Beratungskosten bei Betriebsübergabe absetzbar? (Stbvsh)

Der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V. weist auf ein Revisionsverfahren hin, in dem die Kläger die Abziehbarkeit der Steuerberatungskosten bei einem Betriebsübertragung geltend machen. Dieser Rechtsstreit bietet laut Verband die Chance, das Finanzamt an diesen Kosten zu beteiligen.

Hintergrund: Im ersten Quartal 2013 wurden bisher 15.600 Betriebe in Deutschland an Nachfolger übergeben (Quelle: Statistisches Bundesamt). Zu diesen Vorgängen gehören auch Betriebsübergaben vom Senior an die nachfolgende Generation. Wie sieht es mit der steuerlichen Abziehbarkeit der in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten aus?
Hierzu führt der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V. u.a. aus:

  • Bei entsprechenden Steuererklärungen sollten diese Kosten steuermindernd in Ansatz gebracht werden. Da die derzeitige Rechtslage die Abziehbarkeit nicht ermöglicht, dürften die Finanzämter den Abzug versagen. In einem solchen Fall sollte Einspruch gegen die Nichtberücksichtigung eingelegt werden.

  • Mit Verweis auf das Verfahren (Aktenzeichen NWB TAAAE-30284) sollte das Ruhen des Einspruchs beantragt werden, bis das gerichtliche Verfahren abgeschlossen ist.

  • Ist die Steuererklärung bereits abgegeben, ohne dass ein Bescheid vorliegt, sollten diese Positionen nachträglich geltend gemacht werden.

  • Liegt bereits ein Steuerbescheid vor, welcher unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, sollte die Änderung der Veranlagung beantragt werden.

  • Jeder dieser Maßnahmen sichert die Möglichkeit, nach einem positiven Abschluss des Verfahrens die Berücksichtigung der entstandenen Kosten im nachhinein sicher zu stellen.

Quelle: Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.

Hinweis: In der NWB Datenbank finden Sie hierzu einen Mustereinspruch unter der DokID: NWB GAAAE-35167.
 

Fundstelle(n):
FAAAF-09911