Standardisierungsrat | Überarbeitung DRS 5, 15 und 15a
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) beabsichtigt, die die Konzernlageberichterstattung betreffenden Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) umfassend zu überarbeiten. Grundlage dieser Überarbeitung ist die Durchführung einer Erhebung bei Erstellern, Abschlussprüfern, Analysten und der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung, um Informationen über die Erfahrungen der befragten Parteien mit den entsprechenden DRS zu gewinnen.
Des Weiteren entschied der DSR, eine Teilüberarbeitung der entsprechenden DRS in diesem Jahr vorzunehmen, um den Änderungen durch das BilMoG Rechnung zu tragen. Insbesondere sind folgende Themen betroffen:
Berichterstattung über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren,
Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Risiken und Chancen,
Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid),
Angaben in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten,
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem,
Übernahmerelevante Angaben,
Beeinträchtigte Prognosefähigkeit von Unternehmen aufgrund der Wirtschaftskrise.
Der DSR beabsichtigt, einen E-DRS im Spätsommer 2009 zu veröffentlichen und die überarbeiteten Regelungen zur Lageberichterstattung vor Jahresende zu verabschieden.Quelle: DSR
Fundstelle(n):
VAAAF-09894