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Online-Nachricht - Freitag, 19.04.2013

Gesetzgebung | Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Bundestag)

Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drucks. 17/11473) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 17/13139) angenommen.


Ziel ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Es soll Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlicher und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Die Schriftform kann künftig neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch durch zwei andere Verfahren ersetzt werden. Das erste betrifft Verwaltungsformulare, die in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung des Erklärenden übermittelt werden. Eine Identifizierung wird durch die Online-Funktion des neuen Personalausweises gewährleistet. Das zweite zugelassene Verfahren ist die De-Mail in Gestalt der Versandoption, die eine "sichere Anmeldung" des Erklärenden voraussetzt.

Quelle: Bundestag online

Hinweis: Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

 

Fundstelle(n):
XAAAF-09555