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Online-Nachricht - Donnerstag, 18.04.2013

Gesetzgebung | Bürokratieabbau durch kürzere Aufbewahrungsfristen (hib)

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BT-Drucks. 17/13082) stand am Freitag () auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt: 

  • Mit dem Entwurf sollen die bisher zehnjährigen Aufbewahrungsfristen für die Wirtschaft in der Abgabenordnung und im Umsatzsteuergesetz in einem ersten Schritt auf acht Jahre verkürzt werden.

  • Auch die Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch sollen in einem ersten Schritt ebenfalls auf acht Jahre und ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt werden. Die Maßnahme zum Bürokratieabbau war bereits in dem nicht zu Stande gekommenen Jahressteuergesetz 2013 enthalten.

  • Zu den weiteren in dem Entwurf enthaltenen Maßnahmen gehört die steuerliche Behandlung des Wehrsoldes für freiwillig Wehrdienstleistende. Der Gehaltsbestandteil Wehrsold soll auch in Zukunft steuerfrei bleiben. Weitere Bezüge der freiwillig Wehrdienstleistenden wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen sowie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung werden dagegen steuerpflichtig (für freiwilligen Wehrdienst Leistende, die ihren Dienst nach dem beginnen).

  • Nach dem Gesetzentwurf wird ferner das für den Bundesfreiwilligendienst ab dem gezahlte Taschengeld (zurzeit maximal 348 Euro im Monat) steuerfrei gestellt. Weitere Bezüge wie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung sollen allerdings steuerpflichtig sein. Die Bezüge für den Bundesfreiwilligendienst seien nach der bisherigen Gesetzeslage voll steuerpflichtig gewesen und nur aufgrund einer Billigkeitsregelung der Verwaltung steuerfrei gestellt worden, um eine Benachteiligung gegenüber den Bezügen für die freiwillig Wehrdienstleistenden zu vermeiden.

  • Im Lohnsteuerabzugsverfahren ist eine Erleichterung für Arbeitnehmer geplant. Die Antragsmöglichkeit für Freibeträge kann auf zwei Kalenderjahre verlängert werden. Damit müssten Arbeitnehmer den Antrag nicht mehr jährlich stellen, heißt es in dem Koalitionsentwurf. Zu den weiteren entlastenden Maßnahmen gehören zum Beispiel Umsatzsteuerbefreiungen für rechtliche Betreuer sowie für Bühnenregisseure und -choreographen

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 215
 

Fundstelle(n):
ZAAAF-09550