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Vermietung von Abstellplätzen
Nach einer aktuellen Entscheidung des 5. Senats des Niedersächsischen FG kann die Vermietung von Stellplätzen an Kfz-Händler umsatzsteuerpflichtig sein (, Revision zugelassen). Fraglich war, ob im Streitfall die Voraussetzungen des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG vorliegen. Hiernach ist u. a. die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen nicht von der Umsatzsteuer befreit.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks. Der ganz überwiegende Teil des Grundstücks besteht aus teilweise asphaltierten Flächen, die in Einheiten aufgeteilt und zum Teil durch Hecken und Zäune abgetrennt sind. Die Klägerin vermietet diese Einheiten an diverse Mieter, die auf diesen Grundstücken den Handel mit Gebrauchtfahrzeugen betreiben. Sie stellen auf den Grundstücken Fahrzeuge aus, die regelmäßig nicht zum Straßenverkehr zugelassen sind und von Interessenten auf den angemieteten Grundstücken besichtigt und ggf. gekauft werden können. Einige der Mieter/Kfz-Händler haben auf dem Grundstück Unterstände, Wohnwagen oder Container aufgestellt, die sie für ihre Ve...