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Online-Nachricht - Donnerstag, 18.04.2013

Umsatzsteuer | Kryokonservierung weiblicher Eizellen als Heilbehandlung (FG)

Die Kryokonservierung (kühle Lagerung) von Eizellen ist auch dann als umsatzsteuersteuerfreie Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG anzuerkennen, wenn die Eizellen nach erfolgreicher erster Schwangerschaft zur Herbeiführung von weiteren Schwangerschaften vorgehalten werden ().


Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Arztpraxis für Reproduktionsmedizin. Hier werden künstliche Befruchtungen durchgeführt. Dazu werden der Patientin Eizellen entnommen, befruchtet, kryokonserviert und in einem späteren Zyklus wieder eingesetzt. Überschüssige Eizellen werden für weitere Schwangerschaften vorgehalten. Die Klägerin behandelte sämtliche Umsätze aus der Kryokonservierung als steuerfrei. Demgegenüber unterschied das beklagte Finanzamt danach, ob die Eizellen für eine erstmalige oder weitere Schwangerschaft verwendet würden. Nur soweit die Konservierung im Zusammenhang mit einer konkreten Fruchtbarkeitsbehandlung dazu diene, überzählige Eizellen aufzubewahren und in einem späteren Zyklus einzusetzen, könne sie Teil einer steuerfreien Heilbehandlung sein. Die Konservierungsleistungen nach einer (ersten) Schwangerschaft stünden aber in keinem Zusammenhang mit der Verhinderung einer Krankheit bzw. einer therapeutischen Maßnahme.
Dem folgten die Richter des FG Niedersachsen nicht:

  • Die Lagerung der Eizellen dienst zur Herbeiführung einer Schwangerschaft insgesamt therapeutischen Zwecken - unabhängig davon, ob die verwahrten Eizellen für eine erstmalige oder für weitere Schwangerschaften verwendet werden

  • Die Kryokonservierung dient der Linderung einer Krankheit, da die Lagerung im Vergleich zu einer erneuten "Gewinnung" von Eizellen das mildere und damit verhältnismäßige Mittel ist.

Hinweis: Das Gericht hat die Revision zugelassen, weil die aufgeworfene Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung hat und höchstrichterlich noch nicht geklärt ist. Ein Az. des BFH liegt derzeit noch nicht vor. Die Entscheidung ist in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Niedersachsen veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: FG Niedersachsen, Pressemitteilung v.
 

Fundstelle(n):
QAAAF-09446