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BFH 29.09.2015 II R 23/14, NWB 50/2015 S. 3722

Grunderwerbsteuer | Grundstückserwerb zur Abgeltung eines auf Geld gerichteten Abfindungsergänzungsanspruchs

Überträgt der Hoferbe das Eigentum an einem Hofgrundstück zur Abgeltung des Abfindungsergänzungsanspruchs i. S. des § 13 Abs. 1 Satz 2 HöfeO auf einen anderen Abkömmling des Hofübergebers, ist nach dem der Grundstückserwerb weder nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG noch nach § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit.

Anmerkung:

Die Klägerin erhielt anlässlich der Übertragung des landwirtschaftlichen Hofs durch die Eltern an ihren Bruder zunächst eine Barabfindung nach § 12 HöfeO. Mehr als fünf Jahre danach verzichtete sie förmlich auf einen etwaigen Nachabfindungsanspruch nach § 13 HöfeO gegen Übertragung eines Baugrundstücks. Auf diese grunderwerbsteuerbare Grundstücksübertragung ist, wie der BFH klargestellt hat, keine der in § 3 GrEStG vorgesehenen Steuerbefreiungen anwendbar. § 3 Nr. 2 GrEStG is...

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