Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grunderwerbsteuer | Grundstückserwerb zur Abgeltung eines auf Geld gerichteten Abfindungsergänzungsanspruchs
Überträgt der Hoferbe das Eigentum an einem Hofgrundstück zur Abgeltung des Abfindungsergänzungsanspruchs i. S. des § 13 Abs. 1 Satz 2 HöfeO auf einen anderen Abkömmling des Hofübergebers, ist nach dem der Grundstückserwerb weder nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG noch nach § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit.
Die Klägerin erhielt anlässlich der Übertragung des landwirtschaftlichen Hofs durch die Eltern an ihren Bruder zunächst eine Barabfindung nach § 12 HöfeO. Mehr als fünf Jahre danach verzichtete sie förmlich auf einen etwaigen Nachabfindungsanspruch nach § 13 HöfeO gegen Übertragung eines Baugrundstücks. Auf diese grunderwerbsteuerbare Grundstücksübertragung ist, wie der BFH klargestellt hat, keine der in § 3 GrEStG vorgesehenen Steuerbefreiungen anwendbar. § 3 Nr. 2 GrEStG is...