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Lohnsteuer | Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Hat das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlassen, darf das Finanzgericht diesen Bescheid S. 3722 [i]infoCenter „Lohnsteuerpauschalierung“ NWB NAAAB-05694 nicht aufheben und stattdessen einen (niedrigeren) Nachforderungsbetrag festsetzen. (2) Das Wahlrecht des Arbeitgebers, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG zu pauschalieren, wird nicht durch einen Antrag, sondern durch Anmeldung der mit einem Pauschsteuersatz erhobenen Lohnsteuer ausgeübt. (3) Ein dahingehender Antrag, der im finanzgerichtlichen Verfahren gestellt wird, ist unbeachtlich.