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Geltung der Berufspflichten auch im Nebenberuf als Insolvenzverwalter
[i]BGH, Urteil vom 6. 7. 2015 - AnwZ (Brfg) 24/14Die anwaltlichen Berufspflichten (hier: Verbot der Umgehung des Gegenanwalts nach § 12 BORA) gelten zumindest auch dann für die daneben zulässigerweise ausgeübte Tätigkeit als Insolvenzverwalter, wenn hierbei zugleich die Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt verwendet wird.
Der Anwalt machte mit dem auf dem Briefbogen seiner Kanzlei gefertigten Schreiben, welches er mit „Rechtsanwalt und vBP als Insolvenzverwalter“ unterschrieben hatte, unter Hinweis auf seine Bestellung als Insolvenzverwalter einen Insolvenzanfechtungsanspruch gegen den ehemaligen Vorstand der Gemeinschuldnerin geltend. Für diese bestellte sich daraufhin ein Gegenanwalt, der ihn zugleich dazu aufforderte, künftig jegliche Kommunikation nur noch über ihn zu führen. Der Anwalt und Insolvenzverwalter ignorierte das aber, was ihm schließlich den Vorwurf der Verletzung seiner [i]Wälzholz, NWB 27/2013 S. 2168Berufspflichten einbrachte. Für Steuerberater als Insolvenzverwalter (oder Testamentsvollstrecker) dürfte nichts anderes gelten (anders dagegen noch , und