Lfd.
Nr. | Teil
des Ausbildungsberufsbildes | Zu
vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Auftragssteuerung
und -koordination (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | |
1.1 | Auftragsinitiierung (§ 4 Absatz 3 Nummer 1.1) |
- Kunden produktspezifisch und kaufmännisch beraten
- Angebotsgrundlagen und -alternativen mit dem Kunden
entwickeln
- ergänzenden Service
anbieten
- Kalkulationsdaten für Angebote
einholen
- Angebote erstellen
- Auftragseingang prüfen, Auftrag bestätigen
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1.2 | Auftragsabwicklung (§ 4 Absatz 3 Nummer 1.2) |
- Zeit- und Ressourcenplan in Abstimmung mit den Beteiligten
erstellen
- auftragsrelevante Beschaffungen
sicherstellen
- auftragsbegleitend mit Kunden
kommunizieren
- auftragsbezogene Daten
einholen
- Soll- und Ist-Vergleich der
Leistungserbringung durchführen, bei Bedarf nachsteuern
- Abnahme der Leistung veranlassen
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1.3 | Auftragsabschluss (§ 4 Absatz 3 Nummer 1.3) |
- Auftragsdokumentation vervollständigen und
bearbeiten
- Aufträge nachkalkulieren
- Aufträge fakturieren, Kundenrechnungen erstellen
- Zahlungseingänge überwachen und bei Bedarf Maßnahmen
einleiten
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1.4 | Auftragsnachbereitung (§ 4 Absatz 3 Nummer 1.4) |
- Kundenzufriedenheit ermitteln und auswerten
- Maßnahmen zur Kundenbindung initiieren
- Kundenreklamationen bearbeiten
- Probleme in Auftragsprozessen identifizieren und
analysieren
- Problemlösungen
vorschlagen
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2 | kaufmännische
Steuerung und Kontrolle (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | |
2.1 | Finanzbuchhaltung (§ 4 Absatz 3 Nummer 2.1) |
- Kreditoren- und Debitorenstammdaten aufnehmen und
pflegen
- Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung
gesetzlicher und betrieblicher Regelungen buchhalterisch
einordnen
- Belege erfassen, kontieren und auf
Bestands- und Erfolgskonten buchen
- im Rahmen der
Kontokorrentbuchhaltung Zahlungseingänge überwachen und Zahlungsausgänge
veranlassen
- Maßnahmen bei Zahlungsverzug
einleiten
- bei periodengerechten Abschlussarbeiten
unterstützen
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2.2 | Kosten-und-Leistungs-Rechnung (§ 4 Absatz 3 Nummer
2.2) |
- Zweck und Struktur der betrieblichen
Kosten-und-Leistungs-Rechnung bei Aufgabenstellungen
berücksichtigen
- Kosten ermitteln, aufbereiten und
überwachen
- Leistungen kalkulieren und
verrechnen
- Ergebnisse der
Kosten-und-Leistungs-Rechnung für Entscheidungen aufbereiten
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2.3 | Controlling (§ 4 Absatz 3 Nummer 2.3) |
- Einflussfaktoren auf den Betriebserfolg identifizieren und
reflektieren
- Ergebnisse der Betriebsrechnung und
der Finanzbuchhaltung für das Controlling aufbereiten und
interpretieren
- Soll- und Ist-Vergleiche
durchführen, Abweichungen feststellen und kommunizieren
- Kennzahlen ermitteln, aufbereiten und beurteilen, Statistiken und
Berichte erstellen
|
3 | kaufmännische
Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen (§ 4 Absatz 3
Nummer 3) | |
3.1 | laufende
Buchführung (§ 4 Absatz 3 Nummer 3.1) |
- Buchungsvorgänge bearbeiten
- Kassenbuch führen
- Bestands- und
Erfolgskonten führen
- Offene-Posten-Listen
verwalten
- Zahlungsein- und -ausgänge kontrollieren
und Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
- am
buchhalterischen Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Fristen
mitwirken
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3.2 | Entgeltabrechnung (§ 4 Absatz 3 Nummer 3.2) |
- Personalstammdaten erfassen und pflegen
- erforderliche Prozessdaten für die Entgeltabrechnung erfassen und
bearbeiten
- Auszahlungsbeträge unter
Berücksichtigung geltender steuer-, sozial- und tarifrechtlicher Bestimmungen
ermitteln
- notwendige Unterlagen zum Monats- und
Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Fristen erstellen
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3.3 | betriebliche
Kalkulation (§ 4 Absatz 3 Nummer 3.3) |
- Kosten verursachungsgerecht zuordnen
- Angebote unter Berücksichtigung der Kosten und Marktchancen
kalkulieren
- auftragsbezogene Kosten überwachen und
kontrollieren
- Verfahren der Voll- und
Teilkostenrechnung anwenden
- durch Nachkalkulation
Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg ermitteln
|
3.4 | betriebliche
Auswertungen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3.4) |
- bei der Ermittlung der Unternehmensertragslage
mitwirken
- Wirkungen der Abschreibungen für den
Betriebserfolg unterscheiden
- Statistiken erstellen
und Plan-Ist-Vergleiche durchführen
- betriebliche
Kennzahlen beurteilen und für unternehmerische Entscheidungen
aufbereiten
|
4 | Einkauf und
Logistik (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | |
4.1 | Bedarfsermittlung (§ 4 Absatz 3 Nummer 4.1) |
- Bedarf an Produkten und Dienstleistungen
feststellen
- Mengen und Termine
disponieren
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4.2 | operativer
Einkaufsprozess (§ 4 Absatz 3 Nummer 4.2) |
- interne Einkaufsrichtlinien und Rahmenverträge sowie betriebliche
Compliance einhalten
- Bezugsquellen ermitteln,
analysieren und Lieferantenvorauswahl treffen
- Angebote einholen und vergleichen
- Bestellung durchführen, Auftragsbestätigung mit der Bestellung
vergleichen und bei Abweichungen Lösungen vereinbaren
- Vertragserfüllung überwachen und bei Vertragsstörung Maßnahmen
einleiten
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4.3 | strategischer
Einkaufsprozess (§ 4 Absatz 3 Nummer 4.3) |
- bei der Verhandlung von Einkaufskonditionen
mitwirken
- Lieferanteninformationen für
Entscheidungen systematisch erfassen
- bei der
Erstellung von Rahmenverträgen mitwirken
- Prozesse
der Bedarfsermittlung und des Einkaufs reflektieren und Verbesserungen
vorschlagen
|
4.4 | Lagerwirtschaft (§ 4 Absatz 3 Nummer 4.4) |
- unterschiedliche Systeme der Lagerhaltung
vergleichen
- vom Ausbildungsbetrieb genutztes
Lagersystem bei logistischen Abläufen berücksichtigen
- Wareneingang prüfen, Mängelbeseitigung veranlassen
- Bestände erfassen, kontrollieren und bewerten
|
5 | Marketing und
Vertrieb (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | |
5.1 | Marketingaktivitäten (§ 4 Absatz 3 Nummer 5.1) |
- Instrumente der Marktbeobachtung und -analyse nutzen und dabei
Mitbewerber sowie Marktentwicklungen beachten
- an
der Entwicklung von Marketingmaßnahmen mitwirken
- Ressourcen planen und organisieren und Kosten
ermitteln
- bei der Durchführung von
Marketingmaßnahmen, insbesondere der Verkaufsförderung, mitwirken und diese
Maßnahmen dokumentieren
- Aktivitäten hinsichtlich
Zeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität überwachen und gegebenenfalls
nachsteuern
- Wirkungen von Marketingmaßnahmen
feststellen und Verbesserungsvorschläge entwickeln
|
5.2 | Vertrieb von
Produkten und Dienstleistungen (§ 4 Absatz 3 Nummer 5.2) |
- Kundendaten und -informationen nutzen
- Vertriebsformen berücksichtigen
- Situation des Kunden analysieren, Bedarf feststellen,
kundengerechte Lösungsvorschläge entwickeln und erläutern, über
Finanzierungsmöglichkeiten informieren; Angebote unterbreiten
- Verträge und Vertragsverhandlungen vorbereiten und an
Vertragsabschlüssen mitwirken
- Erfüllung von
Verträgen überwachen, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
|
5.3 | Kundenbindung und
Kundenbetreuung (§ 4 Absatz 3 Nummer 5.3) |
- Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben
gestalten
- Maßnahmen der Kundenbindung und
-betreuung umsetzen
- Beschwerden entgegennehmen und
Maßnahmen des Beschwerdemanagements umsetzen
- Kundenzufriedenheit ermitteln, Maßnahmen
vorschlagen
|
6 | Personalwirtschaft (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) | |
6.1 | Personalsachbearbeitung (§ 4 Absatz 3 Nummer
6.1) |
- rechtliche Vorgaben aus unterschiedlichen Beschäftigungs- und
Dienstverhältnissen im Ausbildungsbetrieb beachten
- Personalakten unter Berücksichtigung von Datenschutz und
Datensicherheit führen
- Vorgänge im Zusammenhang
mit Entgelten oder Bezügen bearbeiten
- Vorgänge im
Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten
- Auskünfte im Zusammenhang mit der Personalverwaltung
erteilen
- Personalstatistiken führen und
auswerten
- Informations-, Mitwirkungs- und
Mitbestimmungsrechte berücksichtigen
- bei
Einstellungen und personellen Veränderungen erforderliche Meldungen
veranlassen, Verträge vorbereiten und Dokumente erstellen
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6.2 | Personalbeschaffung
und -entwicklung (§ 4 Absatz 3 Nummer 6.2) |
- Personalbedarfsermittlung unter Berücksichtigung von
Anforderungsprofilen unterstützen
- im
Personalbeschaffungsprozess, insbesondere bei Stellenausschreibungen,
Auswahlverfahren und Entscheidungsfindungen, mitwirken
- im Bereich der Personalentwicklung insbesondere Maßnahmen im
Rahmen der Aus- und Weiterbildung organisieren
- betriebliche Gesundheitsförderung unterstützen
- Maßnahmen der Personalbeschaffung und -entwicklung reflektieren
und Verbesserungen vorschlagen
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7 | Assistenz und
Sekretariat (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) | |
7.1 | Sekretariatsführung (§ 4 Absatz 3 Nummer 7.1) |
- Methoden des Selbstmanagements zur Optimierung von
Büroorganisation und Arbeitsabläufen anwenden
- Kommunikation zwischen den Beteiligten unterstützen und über
Prioritäten von Interessen und Anliegen entscheiden
- Kommunikation mit den Beteiligten situationsgerecht gestalten,
dabei Anliegen berücksichtigen, eigenes Rollenverständnis
entwickeln
- Kommunikationsstörungen
vermeiden
- Kleinprojekte planen, durchführen,
kontrollieren und bewerten
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7.2 | Terminkoordination
und Korrespondenzbearbeitung (§ 4 Absatz 3 Nummer 7.2) |
- Termine koordinieren und überwachen; Wiedervorlage
steuern
- termingerecht Informationen und
Arbeitsergebnisse einfordern und bereitstellen
- Informationen und Dokumente inhaltlich
zusammenstellen
- über Dringlichkeit von
Informationen und Dokumenten sowie deren Weiterleitung
entscheiden
- Geschäftskorrespondenz
führen
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7.3 | Organisation von
Reisen und Veranstaltungen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7.3) |
- Reisen organisieren, nachbereiten und abrechnen
- Veranstaltungen organisieren, begleiten und
nachbereiten
- Unterlagen zusammenstellen und
aufbereiten
|
8 | Öffentlichkeitsarbeit und
Veranstaltungsmanagement (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) | |
8.1 | Öffentlichkeitsarbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 8.1) |
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ausbildungsbetriebes
analysieren
- an der Entwicklung von Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung von Zielsetzung, Zielgruppen und
unterschiedlichen Medien mitwirken
- Umsetzung der
Maßnahmen planen und organisieren
- Wirkung der
Maßnahmen analysieren und bewerten
|
8.2 | Veranstaltungsmanagement (§ 4 Absatz 3 Nummer
8.2) |
- an Veranstaltungsplanungen, insbesondere hinsichtlich
Öffentlichkeitsarbeit, Ressourcenkalkulation, räumlicher Organisation und
Ausstattung, mitwirken und dabei wirtschaftliche, rechtliche und ökologische
Aspekte berücksichtigen
- Einladungen und
Teilnehmerunterlagen erarbeiten sowie Teilnehmer bei Anfragen und
organisatorischen Problemen unterstützen
- Prozesse
mit Dienstleistern koordinieren und überwachen, dabei betriebliche Compliance
einhalten und bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
- Kosten nachkalkulieren, Rechnungen prüfen und
kontieren
- Veranstaltungen dokumentieren und
analysieren, Informationen für die Öffentlichkeitsarbeit und nachfolgende
Prozesse nutzen
|
9 | Verwaltung und
Recht (§ 4 Absatz 3 Nummer 9) | |
9.1 | Kunden- und
Bürgerorientierung (§ 4 Absatz 3 Nummer 9.1) |
- Kunden und Bürger im Umgang mit Verwaltung situationsgerecht
unterstützen, auf sachgerechte Antragstellung hinwirken
- Möglichkeiten der Aufgabenerledigung Kunden und Bürgern
nachvollziehbar aufzeigen
- Verwaltungsprozesse
transparent gestalten
|
9.2 | Rechtsanwendung (§ 4 Absatz 3 Nummer 9.2) |
- Anliegen und Zuständigkeiten klären, Sachverhalte ermitteln,
Maßnahmen einleiten
- Beteiligungsverfahren
durchführen, dabei Verfahrensvorschriften beachten
- Rechtsgrundlagen bei der Wahrnehmung von Fachaufgaben
anwenden
- Sachverhalte unter Tatbestandsmerkmale
subsumieren und unter Beachtung gebundenen und ungebundenen Verwaltungshandelns
Rechtsfolgen feststellen
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9.3 | Verwaltungshandeln (§ 4 Absatz 3 Nummer 9.3) |
- Verwaltungsakte entwerfen
- Bekanntgabe von Verwaltungsakten veranlassen
- Widersprüche, Einsprüche und Beschwerden entgegennehmen, Form und
Frist prüfen und weiterleiten
- Möglichkeiten der
Korrektur von Verwaltungshandlungen aufzeigen
- Vorgänge nach rechtlichen und behördlichen Vorgaben
dokumentieren
- Bearbeitungsprozesse analysieren und
Verbesserungen vorschlagen
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10 | öffentliche
Finanzwirtschaft (§ 4 Absatz 3 Nummer 10) | |
10.1 | Finanzwesen (§ 4 Absatz 3 Nummer 10.1) |
- rechtliche Grundlagen des öffentlichen Haushaltes der
ausbildenden Stelle unter Berücksichtigung des Haushalts- oder Wirtschaftsplans
anwenden
- Haushaltsgrundsätze bei der
Mittelbewirtschaftung anwenden
- am Verfahren zur
Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplans mitwirken
- Anforderungen der Haushaltsaufsicht und Haushaltskontrolle
berücksichtigen
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10.2 | Haushalts- und
Kassenwesen (§ 4 Absatz 3 Nummer 10.2) |
- Geschäftsvorgänge zuordnen und Buchungen
vorbereiten
- bei der Mittelbedarfsberechnung im
Rahmen der Haushaltsausführung mitwirken
- gebuchte
Einnahmen, Ausgaben, Erträge und Aufwendungen ermitteln und
hochrechnen
- Übersichten für Mittelzu- und
Mittelabflüsse erstellen, überwachen und weiterleiten
- Voraussetzungen für Stundung, Niederschlagung und Erlass von
Forderungen prüfen
- Unterlagen für den
Jahresabschluss zusammenstellen
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