Suspendierung des Stichtagsprinzips bei Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei Zuflussbesteuerung
Entgegen der im BStBl 2004 I S. 1187, vertretenen Verwaltungsauffassung hat der , BStBl 2015 II, S. 526) entschieden, dass sich bei Wahl des Steuerpflichtigen zur Zuflussbesteuerung die Besteuerung nach dem im Zeitpunkt des Zuflusses geltenden Recht richtet. Damit ist in diesen Fällen das Stichtagsprinzip suspendiert. Unabhängig vom Veräußerungszeitpunkt ist damit ab VZ 2002 das Halbeinkünfteverfahren und ab VZ 2009 das Teileinkünfteverfahren anzuwenden, soweit die Zahlung im Zuflusszeitpunkt zur Überschreitung der Gewinnschwelle führt.
Die Grundsätze des a. a. O., sind daher überholt und nicht weiter zu beachten. Das Stichtagsprinzip ist bei Veräußerungen von Anteilen i. S. d. § 17 EStG gegen wiederkehrende Leistungen nur noch bei der fakultativen Wahl des Steuerpflichtigen zur Sofortbesteuerung zu beachten.
OFD Niedersachsen v. - S 2244 - 96 - St 244
Fundstelle(n):
DB 2015 S. 2845 Nr. 49
OAAAF-09224