Keine Einbeziehung einer Mieterdienstbarkeit in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer
Leitsatz
Eine in einem Grundstückskaufvertrag zugunsten des Mieters des Objekts bestellte persönliche Dienstbarkeit, nach der der Dienstbarkeitsberechtigte
dem jeweiligen Eigentümer für die Nutzung des Dienstbarkeitsgegenstandes ein Entgelt entsprechend der Zahlungsregelungen des
zwischen dem jeweiligen Eigentümer und dem Dienstbarkeitsberechtigten bestehenden Mietvertrags in der zuletzt gezahlten Höhe
zu leisten hat, hat jedenfalls bei Angemessenheit der vereinbarten Miete keinen Einfluss auf die Bemessungsgrundlage für die
Grunderwerbsteuer.
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