Im Rahmen eines Werkvertrags überlassene Betriebs- und Geschäftseinrichtung als inländische Betriebsstätte
Leitsatz
Eine ungarische Kapitalgesellschaft, der aufgrund eines Werkvertrags für die gesamte Vertragsdauer von zwölf Monaten im Inland
ein Anspruch auf unentgeltliche Nutzung der zur Durchführung ihrer Tätigkeit notwendigen Räumlichkeiten und Gerätschaften,
mithin ein Anspruch auf die Geschäftseinrichtung zusteht, der ihr nicht ohne Weiteres genommen werden kann, unterhält im Inland
eine Betriebsstätte im Sinne sowohl von § 12 AO als auch des DBA-Ungarn.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 6 Nr. 26 DStRE 2016 S. 858 Nr. 14 EFG 2015 S. 1496 Nr. 18 Ubg 2016 S. 496 Nr. 8 KAAAF-08972
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