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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 8 K 1961/14

Gesetze: EStG § 18 Abs. 4 S. 2, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

Gewinnverteilung bei nachträglich festgestelltem Mehrgewinn einer Personengesellschaft

Leitsatz

1. Der durch eine Betriebsprüfung nachträglich festgestellte Mehrgewinn einer Personengesellschaft ist grundsätzlich allen Gesellschaftern nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen.

2. Dies betrifft auch Mehrgewinne, die sich dadurch ergeben, dass die Erlöse um zu Unrecht als Betriebsausgaben behandelte Beträge gekürzt werden, es sei denn, dass die Mehrgewinne ausschließlich einem Gesellschafter zu Gute gekommen sind und die anderen Gesellschafter nicht in der Lage sind, ihre Erstattungsansprüche gegen den Mitunternehmer durchzusetzen.

3. Rückwirkende Abreden über die Gewinnverteilung in einer Personengesellschaft sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 3/2016 S. 108
GStB 2016 S. 106 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 52/2015 S. 3883
ZAAAF-08967

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 28.04.2015 - 8 K 1961/14

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