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FG Baden-Württemberg 05.05.2015 6 K 115/13, BBK 23/2015 S. 1076

Steuerrecht | Abgrenzung von Betriebs- und Repräsentationsveranstaltung

Das FG Baden-Württemberg hat eine Betriebsveranstaltung wie folgt von einer betrieblichen Repräsentationsveranstaltung abgegrenzt:

  • Eine betriebliche Repräsentationsveranstaltung liegt vor, wenn ganz überwiegend Geschäftspartner und Angehörige des öffentlichen Lebens (Politiker, Vertreter von Verbänden) teilnehmen. Die [i]Repräsentationsveranstaltung Teilnahme des Arbeitnehmers führt dann nicht zum Zufluss von Arbeitslohn.

  • Hingegen handelt es sich in allen anderen Fällen mit gesellschaftlichem Charakter um eine Betriebsveranstaltung, insbesondere [i]Betriebsveranstaltung wenn mehr Arbeitnehmer als externe Gäste teilnehmen. Die Teilnahme kann dann beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil darstellen, wenn er bis 2014 über der Freigrenze von 110 € liegt bzw. soweit er ab 2015 über dem Freibetrag von 110 € ...

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