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Steuerrecht | Abgrenzung von Betriebs- und Repräsentationsveranstaltung
Das FG Baden-Württemberg hat eine Betriebsveranstaltung wie folgt von einer betrieblichen Repräsentationsveranstaltung abgegrenzt:
Eine betriebliche Repräsentationsveranstaltung liegt vor, wenn ganz überwiegend Geschäftspartner und Angehörige des öffentlichen Lebens (Politiker, Vertreter von Verbänden) teilnehmen. Die [i]Repräsentationsveranstaltung Teilnahme des Arbeitnehmers führt dann nicht zum Zufluss von Arbeitslohn.
Hingegen handelt es sich in allen anderen Fällen mit gesellschaftlichem Charakter um eine Betriebsveranstaltung, insbesondere [i]Betriebsveranstaltung wenn mehr Arbeitnehmer als externe Gäste teilnehmen. Die Teilnahme kann dann beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil darstellen, wenn er bis 2014 über der Freigrenze von 110 € liegt bzw. soweit er ab 2015 über dem Freibetrag von 110 € ...