Immobilien im Umsatzsteuerrecht
1. Aufl. 2015
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D. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
I. Steuerbare Umsätze
1. Vermietungsleistung als sonstige Leistung
201Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken oder Grundstücksteilen ist umsatzsteuerrechtlich eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Es handelt sich um sonstige Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 9 UStG. Umsatzsteuerrechtlich ist der Vermieter von Grundstücken (und Wohnungen) Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Dies gilt auch bei einer einmaligen Vermietung für einen längeren Zeitraum, weil dadurch ein auf die Erzielung von Einnahmen gerichteter Dauerzustand hergestellt wird.
Sind mehrere Personen Eigentümer eines einzelnen Grundstücks, liegt regelmäßig eine Bruchteilsgemeinschaft i. S. d. § 1008 BGB vor, in Einzelfällen auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. v. §§ 705 ff. BGB. Umsatzsteuerlich ist diese zivilrechtliche Unterscheidung bedeutungslos. Die beteiligten Personen sind Miteigentümer, die nur gemeinschaftlich über das Grundstück verfügen können. Folglich liegt eine nichtrechtsfähige Personenvereinigung vor, die Unternehmer ist. Soll das Grundstück vermietet werden, muss daher regelmäßig die Gemeinschaft Vermieter werden.